Halten Sie den neuen Staubgrenzwert schon ein?
Das Bundesamt für Arbeit und Soziales (BMAS) hat 2014 den allgemeinen Staubgrenzwert für alveolengängige Stäube beim Schweißen um fast 60% von 3 mg/m³ auf 1,25 mg/m³ gesenkt.
Die Übergangsfrist zur Einhaltung dieses neuen Grenzwertes endet 2018!
Sind Sie vorbereitet?
Wir helfen Ihnen, den Grenzwert einzuhalten. Mit KEMPER Absaugtechnik erhalten Sie:
Absolute Rechtssicherheit
Deutliche Energiekosteneinsparung
Optimalen Mitarbeiterschutz
Tipp: Lassen Sie Ihre Investition einfach bis zu 30% staatlich fördern.
Die passende Lösung für alle Anforderungen – Kemper Absauganlagen
Bis zu 30% Fördermittel für Ersatz- oder Neuinvestitionen sichern
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet zwei verschiedene Förderprogramme für Unternehmen, die Ersatz- oder Neuinvestitionen in hocheffiziente Technologien wie KEMPER Schweißrauch-Absaugsysteme vornehmen. Sichern Sie sich eine Förderung von bis zu 30% (max. 100.000€) Ihrer Investitionssumme.
Wer erhält welche Förderung?
Kleine und mittlere Unternehmen
- weniger als 250 Mitarbeiter
- Netto-Jahresumsatz unterhalb von 50 Mio. €
- Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. €
Große und sonstige Unternehmen
- bis zu 500 Mitarbeitern
- bis zu 100 Mio. € Netto-Jahresumsatz
- maximale Förderung von bis zu 100.000€
Was wird gefördert?
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- Anlagenperipherie wie Lüftungskanäle, Lüftungsklappen, Filter, etc.
- Steuerungs- und Regelungsrechnik
- Schweißrauch-Absaugsysteme
- Montagen
Rechenbeispiel BAFA Programm „Einzelmaßnahmen Programm“ bis 20.000€ Investition
Rechenbeispiel BAFA programm „Optimierung technischer Systeme“ ab 20.000€ Investition
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